Mai 24
2011
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Kategorie: Aktuelles
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Effiziente Wärmepumpen von staatlicher Seite gefördert
Die Anschaffungspreise für eine Wärmepumpe liegen deutlich höher als für eine gewöhnliche Heizung. Dem gegenüber stehen jährliche Einsparungen bei den Energiekosten und natürlich auch der positive Umweltaspekt. Effiziente Wärmepumpen werden deshalb von staatlicher Seite gefördert.
KfW sieht Wärmepumpe nur als ergänzendes System
Die KfW hat die Förderung der Wärmepumpe nur als ergänzendes System zu Öl/Gasheizung und Kraft-Wärme-Kopplung im „Programm 152: Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“. Neubauten sind hier leider ausgeschlossen.
Bund fördert die Wärmepumpe besser
In den aktuellen Förderrichtlinien wird zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt der effiziente Energieeinsatz von Wärmepumpen durch finanzielle Zuschüsse gefördert. Mit unserem Fördermittelrechner können Sie feststellen, mit welcher Summe Vater Staat sich an Ihrer Wärmepumpe beteiligen kann. Die Fördermittel lassen sich kostenlos berechnen.
Kostenlose Wärmepumpenberatung
Das Verbraucherportal Erdwaermepumpe.de bietet interessierten Bauherren und Hausbesitzern eine kostenlose Energieberatung an. Ziel ist es, über Alternativen zu Öl- und Gasheizung für Neubau und Modernisierung zu informieren. Finden Sie mit uns die richtigen Fördertöpfe. Um die richtige Wärmepumpe für das Gebäude zu finden, gibt es die kostenlose Wärmepumpenberatung.
Wärmepumpe im Altbau wird gefördert
Bei Modernisierung der Heizung bietet sich auch der Einbau einer Wärmepumpe an. Die sehr niedrigen Energiekosten, der günstige Primärenergiebedarf als auch die hervorragende Umweltbilanz sprechen für die Wärmepumpe im Altbau. Vorlauftemperaturen von 35° bis 50° C sind für den Einsatz einer Wärmepumpe optimal, dies ist vor dem Umbau zu beachten. Da Länder, Bund und die KfW-Bank Fördermittel und kostengünstige Darlehen zur Verfügung stellen, ist es günstig, rechtzeitig mit der Modernisierung zu beginnen.
Apr 17
2011
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Kategorie: Aktuelles
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Wärmepumpen sind wieder förderfähig
Der Bund hat die Förderung der Wärmepumpe wieder aufgenommen und seit Mitte März 2011 noch ausgeweitet. In den aktuellen Förderrichtlinien wird zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt der effiziente Energieeinsatz von Wärmepumpen durch finanzielle Zuschüsse gefördert. Mit dem Fördermittelrechner vom Verbraucherportal Erdwaermepumpe.de können Interessenten feststellen, mit welcher Summe Vater Staat sich an Ihrer Wärmepumpe beteiligen kann.
Wärmepumpen in Bestandsimmobilien werden gefördert
Gefördert werden nur Wärmepumpen im Altbau bzw. in Bestandsimmobilien. Es wird nach den Wärmepumpentypen unterschieden. Die geringste Förderung erhalten die Luft-Wärmepumpen. Ein Immobilienbesitzer der dieses System zum Heizen und zur Warmwasserbereitung in sein Haus einbauen lässt, erhält bei einer Wohnfläche von 120 m² gerade einmal 900 Euro Zuschuss. Bei Grundwasser-Wärmepumpen und Erdwärmepumpen fällt der Zuschuss größer aus. Bei gleicher Wohnfläche erhält der Eigentümer ca. 2.400 Euro.
Niedrigenergiehäuser erhalten weniger Geld
Da moderne Niedrigenergiehäuser, wie sie Ende der neunziger Jahre angeboten wurden, wenig Heizenergie benötigen, fällt die Förderung nur mager aus. Der Gesetzgeber hat die Richtlinien geändert. Wurden im letzten Jahr besonders effektive Wärmepumpen gefördert und die Jahresarbeitszahl beachtet (diese zeigt wie effektiv und sparsam eine Wärmepumpe arbeitet), wird jetzt die reine installierte Heizleistung als Wert herangezogen. Je größer die Anlage, umso mehr Förderung wird vom Staat bewilligt. Ein schlechtgedämmtes Gebäude mit 120 m² Wohnfläche, kann nun durch eine stärkere Wärmepumpe mit einer Heizleistung von z.B. 20 kW, mehr Fördermittel bewilligt bekommen. In diesem Fall zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 3.600 Euro. Dies ist nur im ersten Augenblick ein Vorteil, denn größere Wärmepumpen benötigen mehr Energie und eben auch größere Erdwärmesonden. Dadurch steigen die Kosten dramatisch an.
Verschiedene Förderpakete nutzen
Verbindet ein Hauseigentümer die Wärmepumpenförderung mit anderen Maßnahmen rechnet sich der Zuschuss. Über verschiedene KfW-Programme können Maßnahmen zur Reduzierung von CO2 durchgeführt werden. Dazu gehören der Austausch von Fenster und Türen, Fassadendämmung und die Kellerdeckendämmung. Durch diese Sanierung kann die zukünftige Heizleistung stark gesenkt werden. Und weniger Heizleistung bedeutet kleinere Wärmepumpe und weniger Kosten. Hilfe bei den Förderprogrammen bieten die Energieberater, deren Dienste auch mit Fördermitteln bezuschusst werden.
Aktueller Fördermittelrechner für Wärmepumpen
Jul 08
2010
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Kategorie: Aktuelles
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BAFA, Marktanreizprogramm, Umweltministerium, Förderrichtlinien, Bafa Förderung
Umweltministerium hebt Haushaltssperre auf
Soeben hat das Umweltministerium die Aufhebung der Haushaltssperre bekannt gegeben. Um möglichst viele Anträge mit dem verbliebenen Geld von 380 Millionen Euro bedienen zu können, wird die Förderung mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Diese tritt voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft und gilt bis Ende 2011. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden.
Nicht mehr gefördert werden in Zukunft Anlagen im Neubau
Außerdem gelten für Wärmepumpen neue höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie eine bestimmte Jahresarbeitszahl erreichen.
JAZ von mindestens 3,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
JAZ von mindestens 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole-Wasser-Wärmepumpen
Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.
Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich und erforderlich.
Weitere Informationen zum Thema Marktanreizprogramm
Info- und Planungsunterlagen zu Wärmepumpen
Beratungsgutschein für Wärmepumpen im Altbau
Nutzen Sie den Wärmepumpen-Konfigurator
Apr 15
2010
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Kategorie: Aktuelles
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Bundestag verhängt Haushaltssperre
Die im Haushalt vorgesehenen Mittel für das Marktanreizprogramm (MAP) in Höhe von 468 Millionen Euro wurden zunächst um 19,5 Millionen Euro gekürzt. Der Bundestag hat zudem noch eine Haushaltssperre von 115 Millionen Euro verhängt.
Wärmepumpenförderung jetzt beantragen
Es kann nur jedem Wärmepumpenkäufer empfohlen werden, die Förderanträge möglichst schnell bei der BAFA einzureichen. Ob oder in welcher Höhe die Wärmepumpenförderung bewilligt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Allerdings erhöhen sich bei rechtzeitiger Beantragung die Chancen, wenigstens einen Teil der Fördersumme zubekommen.
Anträge aus dem Vorjahr noch nicht ausgezahlt
Da viele Anträge aus dem Vorjahr bereits bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurden, droht den neuen Anträgen aus 2010 bereits in wenigen Wochen ein Förderstopp. Beachtet man, dass wir uns erst im Frühjahr befinden und sich die Wärmepumpenbranche sowie die Baubrache von einem sehr harten Winter erholen müssen, hat in dieser Situation ein Förderstopp katastrophale Auswirkungen auf die durch die Wirtschaftskrise stark gebeutelten Unternehmen.
Richtige Wärmepumpe finden: Wärmepumpen-Konfigurator
Fördermittel richtig berechnen: aktueller Fördermittelrechner
Fördermittel richtig beantragen: Musterantrag
Mrz 13
2009
zws
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Kategorie: Aktuelles
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Diese neuen Richtlinien gelten für ab dem 1. März 2009 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / BAFA gestellte Anträge und umfassen Änderungen bei der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Diese setzen die Maßgaben aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz um. Nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, den Wärmeenergiebedarf für Heizung (einschließlich Warmwasserbereitung) und Kühlung anteilig durch erneuerbare Energien decken. Die neue Förderung berücksichtigt das Eigeninteresse des Eigentümers eines Neubaus an der Erfüllung seiner Nutzungpflicht, aber auch die Tatsache, dass die Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten wesentlich weniger aufwändig ist.
Künftig erhalten Antragsteller für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, um 25 % geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt.
Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Anlagen in Neubauten, für die bereits 2008 oder früher ein Bauantrag gestellt wurde, sind wie Anlagen in Bestandsbauten von dieser Kürzung nicht betroffen.
Quelle: BAFA
Bauherren sollten sich zu dieser Thematik ausführlich beraten lassen. Auch ZWS informiert Sie gern über Solaranlagen und die Staatlichen Förderungen.