Feb 07 2008

Holz-, Werkzeug- & Gartentechnik

HWG-Tec | Kategorie: Partner | 0 Kommentare

Mit der Ölkrise in den 70igern kehrte der Holzhofen – den man in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs und der technischen Neuerungen gerne kalt lies – in die ländlichen Bereiche Deutschlands zurück. Es entstand ein Boom-Markt für effiziente Technik zur Herstellung der Holzscheite, welche die kostensparende Zusatzheizung erst möglich machte. Statt Handsäge und Axt kamen die Maschinen zum Einsatz – Wippkreissägenoder Spalter, die bis heute kontinuierlich bequemer, sicherer und effizienter gemacht wurden. Seit längerem wieder steigende, aktuell ja geradezu explodierende Gas- und Heizölpreise etablieren das Kaminfeuer endgültig in unseren Haushalten. 

HWG-Tec ist Ihr kompetenter Partner in Sachen Garten- und Forsttechnik. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Sortiment für den Privatanwender genauso, wie für die Forst- und Landwirtschaft. Der Erfolg gibt uns Recht. Seit der Gründung 2004 ist es unser Ziel, unseren Kunden Produkte aus dem Bereich Holz-, Werkzeug- und Gartentechnik zu einem besonders attraktiven Preis-/Leistungsverhältnis anzubieten.Stöbern Sie in unserem Online-Shop, betrachten Sie Bilder, Videos oder entdecken Sie sinnvolles Zubehör für Ihre bereits vorhandenen Maschinen. Wir beraten sie gerne.

Feb 05 2008

4. Wie hoch ist die Wärmepumpenförderung?

R. Burkhardt | Kategorie: Aktuelles | 2 Kommentare


Basisförderung

Bei Neubauten werden für Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen, 10 Euro/m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert. Eine maximale Förderobergrenze zieht der Bund bei 2.000 Euro je Wohneinheit. Für mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.

Für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe im Neubau gibt es 5 Euro/m², aber je Wohneinheit höchstens 850 Euro. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 8% der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten begrenzt.

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Im Gebäudebestand beträgt die Förderung für eine Sohle/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe 20 Euro/m² Wohn- bzw. Nutzfläche, dabei werden 3.000 Euro je Wohneinheit nicht überschritten.

Für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden, ist die Förderung auf 15 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.

Für die Luft/Wasser-Wärmepumpe im Gebäudebestand beträgt die Förderung 10 Euro/m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche, aber höchstens 1.500 Euro je Wohneinheit. Für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.

Zusätzliche Mittel – Innovationsförderung

Zur Basisförderung können auch noch Extrafördermittel erteilt werden. Ein Beispiel ist die Innovationsförderung. Diese wird unter folgenden Vorraussetzungen erteilt.

Die Wärmepumpenanlage muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,7 oder 4,5 erreichen und bringt dem Antragsteller eine Erhöhung der Fördermittel und die Fördergrenzen um bis zu 50 %.

Effizienzbonus

Für Wärmepumpen in effizienten Gebäuden, kann eine höhere Förderung gewährt werden. Es ist dann eine Basisförderung plus Effizienzbonus möglich. Folgende Unterlagen sind in diesem Fall zusätzlich einzureichen:
- Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs nach EnEV oder Energiebedarfsausweis nach § 13 der EnEV 2002 oder EnEV 2004
- Nachweis über den hydraulischen Abgleich und die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage

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